Oldtimerbewertung

Sie sind stolzer Besitzer eines historischen, automobilen Kulturgutes?

  • Dann sind Sie bei uns richtig.

Sie fragen sich, was passiert bei Ereignissen (Unfall, Diebstahl, Brand), die keiner von uns Oldtimerliebhabern jemals erleben möchte?

  • Hier helfen wir Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Und sie fragen sich ein ums andere Mal, was ihr „Schätzchen“ wert ist?

  • Diese Frage können wir Ihnen als ClassicData – Vertragspartner beantworten.

Als langjähriger ClassicData – Vertragspartner bieten wir individuell für Sie die folgenden Leistungen an:

  • Kurzbewertung Marktwert und / oder Wiederbeschaffungswert
  • Erweiterte Kurzbewertung Marktwert und / oder Wiederbeschaffungswert
  • Ausführliche Fahrzeugbewertung Marktwert und / oder Wiederbeschaffungswert
  • Ausführliche Fahrzeugbewertung Wiederherstellungswert
  • Ausführliche Schadengutachten

Klären Sie hierbei bitte im Vorfeld mit ihrem Versicherer ab, ob

  • der Marktwert,
  • der Wiederbeschaffungswert,
  • der Wiederherstellungswert

versichert werden soll.

Marktwert

Marktwert

Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt. Das heißt, der Marktwert ist ein geschätzter Betrag, der zum aktuellen Zeitpunkt beim An – bzw. Verkauf für das Fahrzeug bezahlt bzw. erzielt werden kann. In der Regel handelt es sich hierbei um den Durchschnittspreis am Privatmarkt, womit der Marktwert steuerneutral und als Endpreis zu verstehen ist. Der Marktwert berücksichtigt schwerpunktmäßig den Handel von Privat an Privat, da dies der übliche Geschäftsverkehr beim Kauf bzw. Verkauf der meisten Oldtimerfahrzeuge ist.

Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht gem. § 249 BGB. Hierbei handelt es sich um den Preis, den der Geschädigte bzw. Versicherungsnehmer aufwenden muß, um bei einem seriösen Händler ein dem gegenständlichen Fahrzeug gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeugzu erwerben. Seit 1985 ist nach den geänderten AKB-Richtlinien der Wiederbeschaffungswert nach Kasko-Bedingungen identisch mit dem Wiederbeschaffungswert unter Haftpflichtaspekten.

Wiederherstellungswert

Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert beziffert die Summe der belegbaren, finanziellen Aufwendungen, die in ein Fahrzeug inkl. Restauration investiert wurden bzw. bei Verlust oder Zerstörung des Fahrzeuges im Zuge einer erneuten Restauration eines adäquaten Fahrzeuges investiert werden müssen. Er beinhaltet in aller Regel den Anschaffungspreis eines Basisfahrzeuges zzgl. der vollumfänglichen Restaurierungskosten.

Der Wiederherstellungswert berücksichtigt die im Schadenfall über den Marktwert hinausgehenden erforderlichen Instandsetzungskosten.

Da, wie die Vergangenheit gezeigt hat, der Markt der Oldtimer- und Klassikerfahrzeuge starken Schwankungen unterliegt, sollte bei einer Veränderung des Fahrzeugzustandes durch Restaurierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten, eine Wiedervorführung des Fahrzeuges zwecks neuer Wertbestimmung erfolgen. Des Weiteren wird empfohlen regelmäßig die Marktverhältnisse, respektive den Fahrzeugwert alle 12 Monate überprüfen zu lassen. Zu beachten sind hierbei auch die vertraglichen Vereinbarungen mit den speziellen Oldtimerversicherern.

Eine Fahrzeugbewertung oder ein Schadengutachten helfen Unsicherheiten, Mißverständnisse und Risiken zu vermeiden. 

Ingenieurbüro Reichelt - Ihr Partner bei allen Fragen rund ums KFZ!