Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB's

  1. Geltung der Bedingungen
    Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließ­lich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
  1. Auftragserteilung
    Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefo­nisch oder über andere Telekommunikationstech­niken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
    Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterla­gen und Auskünfte unentgeltlich und ohne beson­dere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahr­heitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vor­schäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzei­gen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Doku­mente gehen nicht zu Lasten des AN.
  1. Vollmacht
    Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Fest­stellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
  1. Zahlungsbedingungen
    Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung ge­troffen ist, ist das Sachverständigenhonorar innerhalb 4 Wochen nach Rechnungslegung fällig. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/ Rechnungsnummer anzugeben.
    Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere An­kündigung das gerichtliche Mahnverfahren einge­leitet bzw. Klage erhoben werden.
  1. Sachverständigenhonorar
    Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Neben­kosten zusammen. Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN einge­sehen werden. Als Schadenhöhe sind im Repara­turfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto ggf. zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
    Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenba­sis wird ein Verrechnungssatz von € 120,00 pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.
    Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehr­wertsteuer.
    Die Rechnungslegung im Rahmen der Gutachtenerstellung im Auftrag der Gerichte erfolgt nach dem JVEG.
  1. Rechnungsprüfungen/Prüfberichte/ Nachbesichtigung
    Rechnungsprüfungsberichte, Stellungnahmen zu Prüfberichten und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden nach Stunden zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
    Die für den Hauptauftrag vom AG unterschriebene Abtretungserklärung gilt für alle daraus folgenden Aufträge.
  1. Stornierung Widerrufsrecht
    Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden nach angefallenem Aufwand berechnet und sind  unmittelbar fällig.
    Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge hat der AG eine Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und unterschrieben.
  1. Gutachtenerstellung

    Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung inklusive Bildanlage. Ein Duplikat des Gutachtens sowie die Bilddateien (u.U. der Lichtbild-Negativsatz) verbleiben beim AN.
    Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden ent­sprechen den Richtlinien des BVSK. (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Menzelstraße 5, 14467 Potsdam. Tel.: 03 31/ 23 60 59 -0 zu wenden.

  1. Gutachtenversand
    Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
  1. Haftung
    Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüg­lich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
  1. Anwendbares Recht
    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  1. Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungs­erbringer
    Die notwendigen Informationen entsprechend der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV – vom 12.03.2010) sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros jederzeit einsehbar. Auf Wunsch übersendet das Sachverständigenbüro die Informationen dem Auftraggeber.
    Darüber hinaus sind die Informationen auch auf der Homepage des Sachverständigenbüros abrufbar.
  1. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
    Als Gerichtsstand gilt der Sitz des AG Suhl, soweit rechtlich zulässig.
    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbe­dingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

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