Amtliche Dienstleistungen

Als Vertragspartner der GTÜ mbH erbringen wir für Sie folgende Leistungen:

Die Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug  können Sie nach individueller Terminabsprache an unserer GTÜ – Prüfstelle oder an einem unserer GTÜ – Prüfstützpunkte durchführen lassen….weiterlesen

Eine Änderungsabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO kann immer dann vorgeschrieben sein, wenn an einem Fahrzeug An- oder Umbauten vorgenommen werden. Umgangssprachlich spricht man auch von einer „Eintragung“….weiterlesen

Seit 1. März 2007 sind auch GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, die Oldtimerbegutachtung gemäß §23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen. Die Oldtimerbegutachtung umfasst … weiterlesen

Gassystemeinbauprüfung (GSP), Gasanlagenprüfung (GAP), Gaswiederholungsprüfung  (GWP) gemäß §41a StVZO…weiterlesen

Sie haben von der Polizeidienststelle einen „Mängelschein“ (Mitteilung über Fahrzeugmängel) erhalten oder…weiterlesen

In der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wird für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung…weiterlesen

Als Kundenservice bietet die GTÜ dem Halter bzw. Verfügungsberechtigten an, auf Anfrage eine Zweitschrift bzw. Mehrfertigung …weiterlesen

Das Kürzel BOKraft steht für die Verordnung für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. Sie betrifft…weiterlesen

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften …weiterlesen

Ingenieurbüro Reichelt - Ihr Partner bei allen Fragen rund ums KFZ!