Die Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug können Sie nach individueller Terminabsprache an unserer GTÜ – Prüfstelle oder an einem unserer GTÜ – Prüfstützpunkte durchführen lassen….weiterlesen
Eine Änderungsabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO kann immer dann vorgeschrieben sein, wenn an einem Fahrzeug An- oder Umbauten vorgenommen werden. Umgangssprachlich spricht man auch von einer „Eintragung“….weiterlesen
Seit 1. März 2007 sind auch GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, die Oldtimerbegutachtung gemäß §23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen. Die Oldtimerbegutachtung umfasst … weiterlesen
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften …weiterlesen
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