Schadengutachten

Schadengutachten

Haftpflichtschaden

Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten, wurden also von einem anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt?

Dann steht Ihnen das Recht zu, einen unabhängigen und qualifizierten KFZ – Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Inaugenscheinnahme Ihres verunfallten Fahrzeuges und der Erstellung eines KFZ-Haftpflichtgutachtens zu beauftragen.

Das KFZ-Haftpflichtgutachten dient der Schadensfeststellung sowie Beweissicherung und ist letztendlich Basis der Schadenregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und  beauftragen Sie uns, die unabhängigen KFZ-Sachverständigen des Ing.-Büro Reichelt mit der Erstellung Ihres KFZ-Haftpflichtschadengutachtens.

In unseren Gutachten nehmen wir zu folgenden, für den Schadenersatz relevanten Punkten Stellung:

  • Höhe der Reparaturkosten
  • Höhe des Wiederbeschaffungswertes inkl. Angaben zum enthaltenen Steueranteil
  • Reparaturdauer
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Restwert
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Mietwagengruppe

Die Kosten für das Kfz-Haftpflichtschadengutachten gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Gesamtschaden und werden von Ihnen daher beim Haftpflichtversicherer des Unfallgegners mit geltend gemacht.

Unser Tip:

  • Handelt es sich ersichtlich um einen Bagatellschaden (Reparaturkosten bis ca. 800,00 € inkl. MwSt.) genügt für die Regulierung ein Kostenvoranschlag eines KFZ-Reparaturbetriebes.
  • Liegt ersichtlich kein Bagatellschaden vor, lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.

 

 Kasko – Teilkasko – Schaden

Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch eigenes Verschulden verursacht werden, sind bei Vorhandensein einer Vollkaskoversicherung durch ihre eigene Versicherung abgedeckt.

Schäden durch Naturgewalten (Elementarschäden) infolge von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, sowie Wild – und Brandschäden sind bei Vorhandensein einer Teilkaskoversicherungdurch ihre eigene Versicherung gedeckt.

Kasko- bzw. Teilkasko-Schaden-Gutachten werden auf Grundlage des abgeschlossenen Versicherungsvertrages im Auftrag derVersicherung erstellt, d.h. daß das Weisungsrecht zur Erstellung eines Gutachtens bei der Versicherung und nicht bei Ihnen als Versicherungsnehmer liegt.

Die Einzelheiten des Versicherungsumfanges sind in den betreffenden AKB´s (Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen) ihrer Versicherung geregelt und beinhalten auch die eindeutigen Angaben zur Höhe der Ersatzleistung im Schadenfall.

Die AKB´skönnen von Versicherung zu Versicherung variieren.

Unser Tip:

  • Planen Sie den Abschluß einer Kasko – und /oder Teilkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug, befassen Sie sich bitte im Vorfeld ausführlich mit den AKB´s des Versicherers, damit Ihnen im Schadenfall u.U. ein „böses Erwachen“ erspart bleibt.

Im Schadenfall kann es vorkommen, daß zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und Ihrer Versicherung unterschiedliche Auffassungen zur Höhe der Entschädigungsleistung bestehen.

Betroffen hiervon sind in aller Regel:

  • Höhe der Reparaturkosten
  • Umfang der Reparaturarbeiten
  • Angaben zum Wiederbeschaffungswert

Hier bietet Ihnen das s.g. Sachverständigenverfahren die Möglichkeit zur objektiven Klärung des Sachverhaltes.

Gemäß. § 14 AKB wird ein „Sachverständigenausschuß“ gebildet, der aus zwei Mitgliedern besteht.

Ihr Versicherer benennt seinen Vertreter und wir stehen Ihnen als unabhängige KFZ-Sachverständige gern als Ihre Vertretung im Sachverständigenausschuß zur Verfügung.