BVSK-Information für Kfz-Reparaturbetriebe, Rechtsanwälte & Autofahrer

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„Schematisierte und automatisierte“ Prüfberichte durch Control Expert.

Die Abwicklung eines Unfallschadens ist regelmäßig mit erheblichem Ärger verbunden. Ohne Hinzuziehung eines Kfz-Sachverständigen und ohne Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwaltes besteht kaum eine Chance, selbst bei scheinbar einfach gelagerten Fällen, zu 100 % Schadenersatz zu erhalten. In den letzten Jahren hat sich überdies immer mehr durchgesetzt, dass Gutachten oder auch Reparaturrechnungen durch sogenannte Prüfinstitute im Auftrag des regulierungspflichtigen Versicherers überprüft und regelmäßig gekürzt werden. Die beteiligten Versicherer sprechen vielfach von Sachverständigenüberprüfungen, obschon es sich bei den Unternehmen, die derartige Prüfungen durchführen, regelmäßig in erster Linie um EDV-Unternehmen handelt.

Die teilweise willkürlich anmutende Kürzungspraxis – insbesondere in Verbindung mit dem 
Marktführer Control Expert – wurde in einem sehr informativen Beitrag in der Sendung „automobil“ des Senders VOX TV dargestellt.

Die Redaktion eröffnete auch dem Geschäftsführer der Firma Control€xpert, Gerhard Witte, die Möglichkeit, sich zu den Kürzungsberichten zu äußern. Wir haben die Stellungnahme nachfolgend im Wortlaut im Wesentlichen wiedergegeben, da sich hieraus in seltener Klarheit ergibt, dass es sich bei dem Unternehmen gerade nicht um eine sachverständige Dienstleistung handelt, sondern vielmehr um eine automatisierte und schematisierte EDV-Überprüfung. Es ist zu empfehlen, diese Aussage des Control Expert-Geschäftsführers bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch in entsprechende Verfahren und gegebenenfalls auch in Gerichtsverfahren einzubringen.

Eine Information des 
Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. – BVSK – Menzelstraße 5, 14467 Potsdam, Telefon: 0331/ 23 60 59 -0, Telefax: 0331/ 23 60 59 -10, email: info@bvsk.de erstellt: Juni 2012/ fu-schw

Im Einzelnen äußerte sich der Control€xpert-Geschäftsführer wie folgt: „Wir prüfen Gutachten, Kostenvoranschläge…“ „Wir sind keine Sachverständigenorganisation, sondern wir prüfen schematisiert, automatisiert Vorgänge und wenn wir auf Diskrepanzen stoßen zwischen den hier eingehenden Belegen und anerkannten Regeln der Technik und Herstellervorgaben, dann erscheint das bei uns auf einem Prüfbericht und was letztendlich der Versicherer mit diesem Prüfbericht macht, ist Sache des Versicherers oder der Flotten- und Leasinggesellschaft und nicht unsere Baustelle und auch nicht von uns zu verantworten.“
(Gerhard Witte Control€xpert, VOX TV 15.04.2012 auto mobil)

Dies bedeutet auch, dass eine sachverständige Überprüfung – bspw. unter Berücksichtigung des konkret erforderlichen Reparaturaufwandes durch den Versicherer nicht erfolgt. Die Kürzungen werden ausschließlich begründet mit den Feststellungen der nur schematisiert prüfenden Firma Control€xpert, obschon auch dem regulierungspflichtigen Versicherer und im Übrigen auch der Firma Control€xpert bekannt ist, dass Herstellervorgaben keinesfalls verbindlich sind und entscheidend immer der tatsächlich erforderliche Reparaturaufwand ist. Alleine mit der Vorlage eines Prüfberichtes – bspw. der Firma Control€xpert – bleibt der
Versicherer demnach beweispflichtig. Die von ihm vorgenommene Kürzung ist sachlich nicht begründet, solange er die Kürzung ausschließlich auf den EDV-Prüfbericht, der automatisiert und schematisiert erstellt wird, stützt.