Untersuchungen / Mängelberichte

Untersuchungen gemäß §5 FZV (Mängelberichte der Behörden)

Sie haben von der Polizeidienststelle einen „Mängelschein“ (Mitteilung über Fahrzeugmängel) erhalten oder von der Straßenverkehrsbehörde eine Aufforderung, Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit untersuchen zu lassen?

Zögern Sie bitte nicht und lassen Sie die darauf beschriebenen Mängel an Ihrem Fahrzeug schnellstmöglich beseitigen.

Die Abstellung der Mängel wird Ihnen unser GTÜ-Prüfingenieur auf der Karte gerne bestätigen.

Im Anschluß daran muß diese in der angegebenen Frist der zuständigen Behörde wieder vorgelegt werden.

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