Untersuchungen BOKraft

Untersuchungen gemäß §§ 41 42 BOKraft (Taxi, Mietwagen)

Das Kürzel BOKraft steht für die Verordnung für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. Sie betrifft alle Betreiber von Fahrzeugen, die für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass Passagiere ein besonderes Vertrauen in die sichere und ordnungsgemäße Personenbeförderung haben können.

Zusätzlich zur Hauptuntersuchung prüfen wir Ihr Fahrzeug gemäß den Vorgaben der BOKraft.

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