UVV / BGV / GUV

UVV/BGV/GUV-Prüfung an Fahrzeugen

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus.

 

Als GTÜ – Vertragspartner unterstützen wir die Kfz-Betriebe auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen.

 

Die häufigsten Prüfobjekte im Kfz-Betrieb sind

  • kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
  • Fahrzeughebebühnen, Hubtische, Grubenheber
  • Leitern und Tritte
  • Kraftfahrzeuge gemäß DGUV Vorschrift 70
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