Oldtimerbegutachtung

Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 STVZO

Seit 1. März 2007 sind auch GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, die Oldtimerbegutachtung gemäß §23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Wer Fragen zu “seinem Oldtimer” hat, wendet sich bitte direkt an unser Büro in Zella-Mehlis. Hier versuchen wir, Ihnen in allen Punkten weiterzuhelfen, auch mit der Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichte usw.) sowie der Bewertung ihres Klassikers.

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