Änderung FZV

Änderung der Fahrzeugbeschreibung gem. §13 FZV

In der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wird für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur vorgeschrieben.

Folgende Änderungen/ Berichtigung an Ihren Fahrzeugpapieren nehmen wir beispielsweise vor:

  • Ablastung/ Auflastung (zul. Gesamtmasse) ohne technische Änderung
  • Bereifung: Änderung der Bauart
  • Höhenänderung, die bei Veränderungen am Fahrwerk entsteht
  • Anhängerkupplung mit Anhängerbock bei Transportern
  • Anbau Kupplungskugel mit Halterung
  • Sitzplatzanzahl- Erhöhung/Reduzierung
  • Tempo 100 – Plakette für Anhänger
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