Prüfberichtsuche

Prüfberichtssuche/ Zweitschriften / Mehrfertigung

Suche nach Ihrem Untersuchungsbericht (mit Zulassungsbescheinigung Teil 1)

Als Kundenservice bietet die GTÜ dem Halter bzw. Verfügungsberechtigten an, auf Anfrage eine Zweitschrift bzw. Mehrfertigung des aktuell gültigen Untersuchungsberichts auszustellen.

Bei uns wird Ihnen die Mehrfertigung im Original direkt vor Ort ausgestellt.

Zur Ausweisung als berechtigte Person benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. den Fahrzeugbrief.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen gilt für die Erstellung von Zweitschriften/Mehrfertigungen von Untersuchungsberichten folgendes:

  • Zweitschriften dürfen nur von “aktuell gültigen” Untersuchungsberichten herausgegeben werden, die für eine An- oder Ummeldung oder eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere relevant sind.
  • Zweitschriften von Untersuchungsberichten dürfen nur an berechtigte Personen herausgegeben werden.

Diese sind z.B. der aktuelle Halter des Fahrzeugs oder das Autohaus/der Händler, in dessen Verfügungsgewalt sich das Fahrzeug befindet.

  • Zweitschriften von Untersuchungsberichten werden als “Original” auf Untersuchungsberichtspapier mit Stempel und Unterschrift unseres GTÜ –Prüfingenieurs an den Verfügungsberechtigten ausgegeben.

Rechtlicher Hintergrund

Gemäß § 29 (10) StVZO hat der Halter eines Fahrzeuges den Untersuchungsbericht (UB) mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) aufzubewahren. Ist der Halter nicht im Besitz des letzten Untersuchungsberichtes und hat keine Abmeldebescheinigung, so muss er sich (ggf. auf seine Kosten) eine Zweitschrift von der prüfenden Stelle beschaffen oder andernfalls eine erneute Hauptuntersuchung durchführen lassen.

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