HU & UMA

Hauptuntersuchung (HU) gemäß §29 StVZO ggf. inkl. UMA §47 StVZO

Die Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug  können Sie nach individueller Terminabsprache an unserer GTÜ – Prüfstelle oder an einem unserer GTÜ – Prüfstützpunkte durchführen lassen. Insofern erforderlich gilt dies auch für die „Abgasuntersuchung“ (UMA: Untersuchung Motormanagement Abgasreinigungssystem).

Für den zeitlichen Abstand der HU/UMA gelten die nachstehend aufgeführten Fristen:

PKW
Krafträder / Quads
LKW bis 3,5 t
LKW ab 3,5 t
Taxis / Mietwagen
Anhänger un- & gebremst 
Wohnwagen / Wohnmobile

24 Monate
24 Monate
24 Monate
12 Monate
12 Monate
24 Monate
24 Monate

Eine Ausnahme gibt es bei PKW nach der ersten Kfz-Zulassung, bei denen die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten fällig ist.

Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten die Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z.B. 24 Monate).

Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene Plakette haben? Bei Überziehung der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die “normale” HU.

Um Ihnen die Einhaltung der HU – Fristen ihres Fahrzeuges bzw. Ihrer Fahrzeuge zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, den kostenlosen GTÜ-Erinnerungsservice  zu nutzen.
Wenn Sie die Erinnerung zur nächsten HU erhalten, können Sie direkt einen Prüftermin an unserer GTÜ – Prüfstelle oder an einem unserer GTÜ – Prüfstützpunkte vereinbaren.

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren, amtlichen Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung fällig ist. Die Farbe der Plakette gibt zusätzlich Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt kann die Prüfplakette 6 verschiedene Farben besitzen, die jährlich wechseln. 


Die Abfolge der Farben wiederholt sich nach sechs Jahren.

Wenn Ihr Fahrzeug keine Mängel oder nur kleinere Mängel aufweist, wird die gültige Plakette mit der aktuellen Farbe an Ihrem hinteren, amtlichen Kennzeichen „geklebt“. Zum 20. Mai 2018 wurde eine neue Mangelkategorie eingeführt. Künftig gibt es bei der technischen Überprüfung neben dem “Geringen Mangel” und dem “Erheblichen Mangel” auch die Kategorie “Gefährlicher Mangel”.

Konkret bedeutet dies für den Autofahrer, dass er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Aber er darf dennoch mit seinem Fahrzeug nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Werkstatt zur Reparatur fahren.

Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwendiges Vollgutachten

Mit der “Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr” hat die Bundesregierung das “Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr” vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ, neben Fahrzeugen, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden.  Zur Hauptuntersuchung müssen Sie die ZB I oder ZB II vorlegen. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwendiges “Vollgutachten”. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen. 

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen oder ohne Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine eVB-Nummer zugeteilt hat.

Wichtige Prüfpunkte zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung:

Bei der HU werden sicherheitsrelevante Komponenten am Fahrzeug geprüft. Dazu zählen unter anderem:

  • Reifenprofiltiefe:
    Für eine gute Bodenhaftung sollten Sie aus Sicherheitsgründen Sommerreifen unter 2,0 Millimeter und Winterreifen unter 4,0 Millimeter Profil erneuern.
  • Ölverlust:
    Legen Sie ein Stück Pappe unter die Aggregate, um einen Tropfölverlust zu erkennen. Ist der Motor ölverschmiert, wird dessen Reinigung empfohlen.
  • Lenkspiel: 
    Ist das Lenkspiel größer als zwei bis drei Fingerbreiten, suchen Sie Ihre Werkstatt auf.
  • Lichttechnische Einrichtungen:
    Lichttechnische Einrichtungen wie Scheinwerfer und Leuchten, sowie Rückstrahler und andere reflektierende Mittel sollten auf Funktion, Beschädigung und festen Sitz überprüft werden.
  • Fahrzeuge mit Gasantrieb:
    Verfügt Ihr Fahrzeug über eine Gasanlage für den Antrieb, ist im Rahmen der Hauptuntersuchung eine “Wiederkehrende Gasanlagenprüfung” durchzuführen. Für die Durchführung dieser Prüfung ist es erforderlich, dass 50% gefüllt ist! Eine von einer Fachwerkstatt durchgeführte Gassystemeinbauprüfung bzw. Gasanlagenprüfung kann anstelle der wiederkehrenden Gasanlagenprüfung anerkannt werden, wenn diese max. 12 Monate vor Fälligkeit der Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.

Checklisten für HU PKW  hier… und für HU Motorrad hier…

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